Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen
1.
Für
die Vertragsbeziehung gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen
Zahlungs- und Lieferbedingungen. Sofern es sich bei unserem Kunden um
ein Unternehmen handelt, das Kaufmann ist, gelten diese AGB für die
gesamte Geschäftsbeziehung.
Etwaigen allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden
auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang
bei uns ausdrücklich widersprechen. Im
Falle, dass unser Kunde ein Unternehmen ist, das Kaufmann ist, gelten
diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder
Leistung als angenommen.
Unsere allgemeinen Zahlungs- und
Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Zahlungs- und
Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen
vorbehaltlos ausführen.
Gegenüber Unternehmen, die Kaufmann sind,
gilt, dass Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden in jedem Fall
unserer ausdrücklichen Bestätigung in Textform bedürfen. Der Verzicht
auf dieses Formerfordernis kann gegenüber Kunden, die Unternehmen bzw.
Kaufmann sind, ebenfalls nur in Textform erklärt werden.
2.
Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Unsere
Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
Aufträge gelten als angenommen, wenn von uns schriftliche Bestätigung
erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt und angenommen worden ist.
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und unserer üblichen Geschäftszeit ausgeliefert.
Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung der Ware in
Verzug oder ist eine Verzögerung von ihm zu vertreten, sind wir
berechtigt, in Höhe der betreffenden Menge vom Vertrag zurückzutreten.
Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichen
Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet. Ist mit dem
Kunden am Liefertag für die Lieferung ein Zeitrahmen vereinbart, in dem
die Anlieferung beim Kunden erfolgen soll, und nimmt der Kunde die
anzuliefernde Ware innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nicht an, so
hat der Kunde ebenfalls die durch die erneute Anlieferung entstehenden
Kosten zu tragen.
Bei von uns nicht zu vertretenden
Lieferstörungen, insbesondere aufgrund Arbeitskampfmaßnahmen,
behördlicher Maßnahmen sowie höherer Gewalt sowie saisonbedingter
Über-nachfrage bei unseren Lieferanten, sind Schadenersatzansprüche des
Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist
ohne weiteres um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit, längstens jedoch um sechs Wochen. Dieser Ausschluss von
Schadensersatz gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
Ist die Lieferung nicht rechtzeitig
erfolgt, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor
eine angemessene Frist von mindestens zehn Arbeitstagen zur Lieferung
gesetzt hat.
3.
Die Lieferungen erfolgen zu unserer jeweils
aktuell gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer und frei Haus. Zusätzliche Transportleistungen unserer
Mitarbeiter gehen auf Risiko des Kunden.
4.
Gegenüber
Kunden, die Unternehmen bzw. Kaufleute sind, gilt, dass Beanstandungen
hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde
(Voll- und Leergut) und Transportmittel sowie hinsichtlich der Arten und
Sorten der gelieferten Waren, unverzüglich bei Empfang geltend zu
machen sind. Gegenüber Kunden, die Unternehmer bzw. Kaufleute sind gilt
darüber hinaus, dass andere erkennbare Mängel innerhalb von fünf
Arbeitstagen nach Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb von
fünf Arbeitstagen nach ihrem Erkennen schriftlich geltend zu machen
sind. Anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend
ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängelrügen
kann der Kunde als Nacherfüllung nur Lieferung einer mangelfreien Sache
verlangen.
Hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur
Ersatzlieferung von mindestens zehn Arbeitstagen gesetzt und erfolgt die
Ersatzlieferung nicht innerhalb der Frist, hat der Kunde das Recht, den
Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – mit Ausnahme von
Schadensersatzansprüchen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit - ist ausgeschlossen.
Rechte des Kunden
wegen eines Mangels der gelieferten Waren verjähren in zwei Jahren,
sofern unser Kunde ein Unternehmen bzw. Kaufmann ist, jedoch bereits in
einem Jahr.
5.
Trübbier wird bei berechtigter Reklamation
nur bei Rückgabe von mehr als 50 Prozent der Füllmenge des trüben Bieres
ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
6.
Wir
haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder
eigenen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache
Fahrlässigkeit verursachen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schäden aus Verzug,
sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung.
Die
vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für
Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Im Fall
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.
Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar, ohne
jeden Abzug und nur an uns bzw. unsere schriftlich bevollmächtigten
Mitarbeiter zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer
Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Banklastschriften, Abbuchungen
oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift
erfolgt.
Rücklastschriftgebühren und damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Im Falle, dass unser Kunde ein Unternehmen ist, das Kaufmann ist, kommt
der Kunde auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten
Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach
Lieferung der Ware zahlt.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche ohne Nachweis
gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz p. a. und gegenüber Unternehmen bzw. Kaufleuten in
Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu berechnen. Bei
Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen zu
verlangen. Der Kunde ist berechtigt uns nachzuweisen, dass uns als Folge
des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns
Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden
erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung und Insolvenz des
Kunden sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden) sind wir
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen
Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
Soweit der Kunde sich
im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmung des Kunden, seine Zahlung zunächst zur Tilgung des
eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils
ältesten Schuld zu verwenden.
Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Sofern der
Kunde ein Unternehmen bzw. Kaufmann ist, kann er nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen
aus demselben Vertragsverhältnis gegen unsere Forderungen aufrechnen.
8.
Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-,
Postmixbehälter usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde; im Folgenden:
Leergut) werden dem Kunden nur leihweise zur vorübergehenden
bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen.
Jede dem Verwendungszweck
widersprechende Verfügung über das Leergut, insbesondere seine
Verpfändung sowie jede mißbräuchliche Benutzung, ist unzulässig.
Alle Ansprüche des Kunden, die sich aus der Überlassung des Leergutes
einem Dritten gegenüber ergeben, gelten im Augenblick des Entstehens
einschließlich aller Sicherungsrechte an uns abgetreten. Der Kunde hat
im Fall einer Inanspruchnahme des Leergutes durch einen Dritten bei sich
oder seinem Kunden uns unverzüglich zu informieren und alle zur
Freigabe notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.
Der Kunde ist zur
unverzüglichen Rückgabe des Leergutes nach dessen Erhalt in
ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Das Leergut ist ordnungsgemäß,
wenn es unbeschädigt ist.
Wir sind nur verpflichtet, Kästen mit den
jeweils hierfür vorgesehenen und gelieferten Flaschen (sortiertes
Mehrwegleergut) zurückzunehmen.
Für nicht zurückgegebene Paletten,
Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter
usw. hat der Kunde Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes
abzüglich eines Abzuges Alt für Neu in Höhe von 20 Prozent zu leisten.
Das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadenersatzanspruch angerechnet.
Für das Leergut wird Pfandgeld nach unseren jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist sogleich mit der Rechnung zu bezahlen.
Einweggebinde werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bepfandet und zurückgenommen.
Gegenüber Kunden, die Unternehmen bzw. Kaufmann sind, gilt, dass
Leergutmehrrückgaben über Null unzulässig sind und von uns
zurückgewiesen werden können. Der Kunde, der Unternehmen bzw. Kaufmann
ist, hat Saldenbestätigungen, insbesondere über Leergutsalden und
sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und
Einwendungen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Zugang der
Saldenbestätigungen oder Abrechnungen schriftlich bei uns zu erheben.
Erhebt der Kunde, der Unternehmen bzw. Kaufmann ist, nicht fristgerecht
Widerspruch, gelten die Saldenbestätigungen bzw. Abrechnungen als
anerkannt.
9.
Der Kunde von Kohlensäure ist verpflichtet,
die Kohlensäureflasche nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Die
Kohlensäureflasche wird von uns bepfandet. Der Wiederbeschaffungswert
übersteigt jedoch den Pfandwert. Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf
von zwölf Monaten nach Lieferdatum oder nach der Beendigung der
Geschäftsbeziehungen nicht zurückgegeben, so sind wir berechtigt,
Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines
Abzuges Alt für Neu in Höhe von 20 Prozent zu verlangen.
10.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns
gegen den Kunden zustehenden oder noch entstehenden Forderungen
einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung durch Scheck,
Banklastschrift, Abbuchungen oder Wechsel bis zu deren Gutschrift) unser
Eigentum. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der
Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn
einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.
Vor Eigentumserwerb
ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder
zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der
Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes die ihm ge-lieferte Vorbehaltsware an Dritte zu
veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung
oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) ihm
zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes
der von uns gelieferten Ware im Voraus und mit dem Rang vor dem Rest zur
Sicherung an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden, widerruflich die an
uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Diese
Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, in
Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, über sein Vermögen das
gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels
Masse abgelehnt wird.
In diesen Fällen sind wir berechtigt, die
durch den Kunden zu benennenden Dritten von der Abtretung zu
unterrichten und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu
machen.
Falls unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar
vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte
der gesamten Ware zum Rechnungswert der von uns gelieferten Ware. Im
gleichen Verhältnis werden die dem Kunden erwachsenen Forderungen aus
dem Verkauf derartiger Ware an uns abgetreten.
Für den Fall, dass
unsere Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht uns
gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der
Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im
Zeitpunkt des Weiterverkaufs.
Übersteigt der Wert aller Sicherheiten
die gesicherten Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen um
mehr als 20 Prozent, wobei als Bezugsgröße für die Berechnung des
Warenwertes die in unserer jeweils gültigen Bruttopreisliste genannten
Preise gelten, kann der Kunde insoweit Freigabe von Sicherheiten nach
unserer Wahl verlangen.
In jedem Fall des Zahlungsverzuges des
Kunden sind wir nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die in unserem
Vorbehaltseigentum stehende Ware herauszuverlangen bzw. in Besitz zu
nehmen.
Zu diesem Zweck gestattet der Kunde bereits jetzt
unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte
sein Grundstück bzw. seine Geschäftsräume betreten und die
Vorbehaltsware herausholen können.
11.
Der Kunde nimmt
Kenntnis davon, dass wir personenbezogene Daten erheben. Hinweise hierzu
finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12.
Nur
gegenüber Kunden, die Unternehmen bzw. Kaufmann sind, ist Erfüllungsort
für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen und für alle Zahlungs- und
sonstigen Vertragspflichten beider Parteien ist Nideggen. Nur gegenüber
Kunden, die Unternehmen bzw. Kaufmann sind, ist Gerichtsstand für
etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten - auch für Wechsel und
Scheckklagen - Düren.
13.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden sie oben im Impressum.
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass wir nicht an
Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und dazu auch nicht
verpflichtet sind.
14.
Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der
Kunde ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt
Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch uns in der
Regel zusammen mit der Rechnungsausstellung (oder auf einem anderen mit
dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen)
Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt
(Vorabinformation/“Prenotification“). Der abgebuchte Betrag kann im
Einzelfall von dem in der Rechnung bzw. in der Vorabinformation
mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Kunde im Zeitraum zwischen der
Erstellung der Rechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und
dem Fälligkeitsdatum Gutschriften erhalten hat oder wenn der Kunde
mehrere Rechnungen mit gleichem Fälligkeitsdatum bzw. mit in der
Vergangenheit liegenden Fälligkeitsdatum erhalten hat. In diesem Fall
wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus mehreren
Rechnungen) eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichend
Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und
sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch uns eingezogen werden
können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Kunden im
Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen
sollte.
15.
Ergänzung betreffend unseren Onlineshop:
a.
Vertragsabschluss bei Bestellungen in unserem Onlineshop
Die von Ihnen über den Button >In den Warenkorb< ausgewählten
Produkte werden Ihnen zum Abschluss des Bestellprozesses noch einmal in
einer Bestellübersicht zusammengefasst. Hier können Sie alle im Rahmen
des Bestellprozesses gemachten Angaben überprüfen und über die
Schaltfläche >bearbeiten< ergänzen bzw. berichtigen. Mit Anklicken
des Buttons >Jetzt zahlungspflichtig bestellen< senden Sie Ihre
Bestelldaten ab und erklären Sie verbindlich gegenüber Cramer, die dort
aufgeführten Produkte erwerben zu wollen (Angebot). Mit Zugang ihrer
Bestellung bei Cramer nimmt Cramer dieses Angebot automatisch an, so
dass ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Ihnen und Cramer zustande kommt.
Der Text Ihrer Bestellung wird von uns gespeichert und kann Ihnen nach
Abschluss Ihrer Bestellung auf Anfrage übermittelt werden. Cramer
empfiehlt Ihnen, zu Ihrer Sicherheit die Bestelldaten und die zum
Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
auszudrucken. Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung per E-Mail eine
Bestell- und Vertragsbestätigung, in der die Details Ihrer Bestellung
erneut aufgeführt sind. Als Vertragssprache steht Ihnen Deutsch zur
Verfügung.
b.
Jugendschutzgesetz
Wir weisen darauf hin, dass wir nach den Regelungen des Jugendschutzgesetztes kein Bier an Jugendliche unter 16 Jahren abgeben.
Der Käufer bestätigt ausdrücklich mit der Abgabe der Bestellung, dass
er das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz aufweist.
c.
Preise/Versandkosten/Lieferbedingungen
Die im Onlineshop angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer.
Die Versandkosten werden im Bestellprozess angegeben und variieren nach
der gewählten Versandart. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders
angegeben, innerhalb von Deutschland, ohne Inseln innerhalb unseres
festgelegten Liefergebietes. Dieses geben wir auf unseren Seiten an und
kann bei uns erfragt werden. Ein Versand ins Ausland ist zunächst nicht
vorgesehen.
Eine ggf. anfallende Einfuhrsteuer bei Bestellungen
außerhalb Deutschlands sowie anfallende Zollgebühren richten sich nach
den jeweiligen Vorschriften des Einfuhrstaates und werden dem Empfänger
separat in Rechnung gestellt.
Nach Zahlungseingang erfolgt die
Lieferung durch unsere Logistik. Die Lieferung erfolgt an die angegebene
Anschrift jedoch nur innerhalb unseres Liefergebietes. Die Lieferzeit
hängt von der gewählten Versandart ab und beträgt i.d.R. ca. 2-7
Werktage ab Bestelldatum.
Bei den gelieferten Bierflaschen handelt
es sich um Mehrwegflaschen, die i.d.R. gegen einen üblichen Pfandsatz
zurückgegeben werden können.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Bestellung Eigentum von Cramer.
Stand: 12/2016